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Spaniens 100 % Übertragungssteuer für Nicht-EU-Länder Käufer
Spanien schlägt eine 100 %ige Steuer auf Immobilienkäufe für Nicht-EU-Käufer vor, und dieser umstrittene Vorschlag könnte den Immobilienmarkt für diese Käufer verändern! Aber was bedeutet das?
Die neue spanische Immobiliensteuer, bekannt als staatliche Ergänzungssteuer, zielt darauf ab, eine 100 %ige Übertragungssteuer auf Immobilienkäufe von Personen zu erheben, die nicht in der Europäischen Union (EU) oder im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) ansässig sind.
Der spanische Ministerpräsident Pedro Sánchez betont, dass die meisten Immobilienkäufe von Nicht-EU-Bürgern in der Region zu Spekulationszwecken getätigt werden, und spricht sich für diese Maßnahme aus, um soziale Ungleichheit zu verhindern.
Obwohl dieser mutige Schritt eine von 12 Initiativen ist, die kürzlich zur Bewältigung der Immobilienkrise in der Region eingeführt wurden, könnte er erhebliche Auswirkungen auf Nicht-EU-Investoren haben. Darüber hinaus könnte er neue Debatten auslösen, ähnlich denen um die Immobiliensteuer in Spanien für Nicht-Residenten.
Was sind die Hauptmerkmale der vorgeschlagenen Steuer?0
Die neue Grundsteuer in Spanien soll für die Übertragung oder den Erwerb von folgenden Immobilien gelten:
- Wiederverkaufshäuser (Neubauten und Off-Plan-Immobilien sind ausgenommen).
- Immobilienbezogene Rechte, wie z. B. Nießbrauch oder Teileigentum.
- Immobilien, deren Wert entweder auf dem Katasterwert oder dem Marktpreis basiert (je nachdem, welcher höher ist).
Wichtig ist, dass diese Immobiliensteuer für Ausländer in Spanien zusätzlich zur bestehenden Übertragungssteuer (ITP) erhoben würde, was bedeutet, dass Käufer aus Nicht-EU-Ländern am Ende doppelt so viel Steuern zahlen müssten wie üblich. Darüber hinaus soll diese Steuer von der Zentralregierung verwaltet werden, wodurch die regionalen Unterschiede bei den traditionellen Übertragungssteuern in Spanien beseitigt würden.
Darüber hinaus ist zu beachten, dass dieser Vorschlag keine Auswirkungen auf EU- oder EWR-Bürger hat, wodurch eine klare Unterscheidung nach Staatsangehörigkeit oder Aufenthaltsstatus getroffen wird.
Welche rechtlichen Probleme könnte die von Spanien vorgeschlagene neue Steuer mit sich bringen?
Die vorgeschlagene Immobiliensteuer für Ausländer in Spanien wirft zahlreiche rechtliche Fragen innerhalb des Landes und auf europäischer Ebene auf. So muss beispielsweise gemäß Artikel 14 der spanischen Verfassung die Gleichheit im Land herrschen und eine Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit ist nicht zulässig. Viele Experten sind jedoch der Ansicht, dass die neue Steuer gegen diesen Grundsatz verstößt, da sie sich ausschließlich gegen Käufer richtet, die keinen EU-Status haben.
Darüber hinaus schützt Artikel 139.2 der Verfassung die Freizügigkeit und Niederlassungsfreiheit von Personen und Waren, die durch die von Spanien vorgeschlagene Grunderwerbsteuer für ausländische Investoren wohl eingeschränkt wird.
Auf EU-Ebene verbietet Artikel 63 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU Beschränkungen des freien Kapitalverkehrs, und der Gerichtshof der Europäischen Union hat bereits gegen diskriminierende Steuerpraktiken gegenüber Nichtansässigen entschieden. Mit anderen Worten lässt sich sagen, dass die neue Steuer auf EU-Ebene rechtlich angefochten werden könnte.
Wie wird sich diese 100-prozentige Übertragungssteuer auf Käufer aus Nicht-EU-Ländern auswirken?
Normalerweise würde für eine Immobilie im Wert von 200.000 € die übliche Übertragungssteuer (ITP) anfallen, die je nach Region in der Regel zwischen 6 und 10 % liegt, was zu einer Steuer von etwa 12.000 bis 20.000 € führt.
Wenn Sie sich jedoch fragen, wie hoch die Immobiliensteuer für Nichtansässige in Spanien nach dem neuen Vorschlag ist, könnte sich die Übertragungssteuer auf 200.000 € verdoppeln, was zu erheblichen zusätzlichen Kosten zu den anderen Kaufkosten führen würde. Die finanziellen Auswirkungen dieser Steuer wären für Immobilienkäufer aus Nicht-EU-Ländern also erheblich und könnten Kaufentscheidungen und Anlagestrategien beeinflussen.
Daher kann man zu dem Schluss kommen, dass eine solche Steuer folgende Auswirkungen haben könnte:
- internationale Käufer davon abhalten, in den spanischen Immobilienmarkt zu investieren,
- Investoren dazu veranlassen, ihre Kaufstrategien zu überdenken,
- das Interesse an Off-Plan-Immobilientransaktionen wecken, die von dieser Steuer befreit sind.
Darüber hinaus könnte diese Steuer Einfluss auf die zeitlichen und berechtigungsbezogenen Überlegungen von Personen haben, die Spanien als Ruhestandsort in Betracht ziehen, wie z. B. Rentner, die aus Ländern außerhalb der EU zuziehen.
Welche wirtschaftlichen Folgen könnte diese Steuer für den spanischen Wohnungsmarkt haben?
Das Land ist stark von ausländischem Kapital abhängig, insbesondere in Küsten- und Tourismusregionen wie der Costa del Sol und der Costa Blanca. Das bedeutet, dass Käufer aus Nicht-EU-Ländern einen erheblichen Teil dieser Nachfrage ausmachen und eine wichtige Rolle bei der Stützung der Immobilienpreise, der Mietmärkte und der lokalen Wirtschaft in diesen Gebieten spielen.
Dies ist zwar der Fall, doch könnte die Einführung neuer spanischer Steuergesetze für ausländische Einwohner, wie beispielsweise die 100-prozentige Übertragungssteuer, mehrere negative Folgen haben. Sie könnte die Aktivitäten ausländischer Käufer stark einschränken, was zu insgesamt weniger Transaktionen und einer Abkühlung des Immobilienmarktes führen würde, insbesondere in Regionen, die von internationalen Investoren abhängig sind.
Außerdem könnte ein Rückgang der Immobilienverkäufe zu Einkommensverlusten für Immobilienmakler, Bauträger und tourismusabhängige Unternehmen führen. Darüber hinaus könnten geringere ausländische Investitionen zu einem Rückgang des Wohntourismus und zu sinkenden Vermietungsquoten in den betroffenen Gebieten führen. Kurz gesagt: Obwohl der Steuersatz hoch ist, könnte der potenzielle Rückgang des Verkaufsvolumens indirekt zu einem Rückgang der Steuereinnahmen der Regierung führen.
Welche Schritte können Sie als potenzieller Käufer unternehmen?
Da der Steuervorschlag noch diskutiert wird und sowohl vom Parlament als auch vom Senat genehmigt werden muss, haben Sie als Käufer noch etwas Zeit, um Ihre nächsten Schritte sorgfältig zu planen. Es wird jedoch erwartet, dass der Gesetzgebungsprozess in den kommenden Monaten voranschreiten wird.
Der Vorschlag wurde im Mai 2025 von der Spanischen Sozialistischen Arbeiterpartei (PSOE) im spanischen Parlament eingebracht, gefolgt von parlamentarischen Debatten von Juni bis Juli. Der Senat wird ihn voraussichtlich von September bis Oktober prüfen, die endgültige Entscheidung wird zwischen November und Dezember 2025 fallen. Wenn der Vorschlag angenommen wird, könnte die von Spanien vorgeschlagene Immobiliensteuer für Nichtansässige bereits im Januar 2026 in Kraft treten.
Wenn Sie also kein EU-Bürger sind, kann der Abschluss eines Immobilienkaufs vor Inkrafttreten der Steuer ein strategischer Schritt sein, um mögliche zusätzliche Kosten zu vermeiden. Darüber hinaus kann die Investition in Neubau- oder Off-Plan-Immobilien eine attraktive Alternative darstellen, da Sie so von einer 100-prozentigen Befreiung von der Übertragungssteuer profitieren können.
Angesichts der Komplexität dieser Änderungen ist es sehr ratsam, sich von Rechtsberatern oder professionellen Immobilienunternehmen beraten zu lassen, die über fundierte Erfahrungen mit dem spanischen Steuersystem verfügen. Für weitere Informationen darüber, wie sich diese geplante Steuer auf Ihren Immobilienkauf auswirken könnte, und um die besten Ansätze auf dem heutigen Markt zu erkunden, steht Ihnen TEKCE bei jedem Schritt zur Seite.
Durch die Zusammenarbeit mit uns können Sie sich klar über diese Vorschriften informieren und sicherstellen, dass Ihre Investition effizient verwaltet wird!