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Was ist eine NIE-Nummer in Spanien?
Der Begriff NIE steht für Número de Identidad de Extranjero, was auf Englisch "Foreigner Identification Number" bedeutet. In Spanien ansässige und nicht ansässige ausländische Staatsbürger müssen für alle rechtlichen und sozialen Angelegenheiten eine NIE-Nummer beantragen. Dies gilt auch für EU-Bürger, die sich länger als 3 Monate in Spanien aufhalten möchten.
Die NIE-Nummer für Ausländer ist in jedem Rechtsverfahren erforderlich. Zu diesen Verfahren gehören die Beantragung einer NIE für ein Bankkonto oder die Beantragung einer NIE für einen Immobilienkauf. Und für alle Arten von Bildungsaktivitäten benötigen Studenten möglicherweise eine NIE für ihr Studium in Spanien.

Jede Nummer wird einem einzelnen Ausländer zugewiesen, um dessen Anwesenheit gesetzlich zu kennzeichnen. Die NIE-Nummer ist ein Muss, wenn man legal in Spanien arbeiten, eine Immobilie auf spanischem Gebiet kaufen oder ein Fahrzeug erwerben möchte.
Kurzzeitbesucher müssen keine NIE-Nummer beantragen, wenn sie nicht vorhaben, in ein Gerichtsverfahren verwickelt zu werden. Für eine Arbeit in Spanien benötigen sie jedoch möglicherweise eine NIE-Nummer. Und wenn ein ausländischer Staatsbürger einer sozialen Tätigkeit nachgehen will, müssen sich auch seine Kinder und Ehegatten eine NIE-Nummer für die Sozialversicherung besorgen.
Wenn alle NIE-Anforderungen erfüllt sind, wird die Nummer auf Lebenszeit vergeben. Sie hat kein Verfallsdatum. Allerdings muss die NIE-Karte alle 3 Monate erneuert werden. Bei der Erneuerung des Dokuments, das dem Ausländer ausgestellt wird, bleibt die Nummer gleich.
Hier sind die wichtigsten Umstände, unter denen eine NIE-Nummer erforderlich ist:
- Alle Arten von legalen Aktivitäten
- Aufnahme einer Ausbildung
- Eröffnung eines Bankkontos
- Unterzeichnung von Verträgen
- Kauf eines Fahrzeugs
- Erben eines Grundstücks
- Beantragung einer Hypothek
- Gründung eines neuen Unternehmens oder legale Arbeit
- Verkauf oder Kauf einer Immobilie in Spanien
Wie beantrage ich eine NIE-Nummer in Spanien?

Die NIE-Nummer kann persönlich oder durch einen gesetzlichen Vertreter mit einer Vollmacht beantragt werden. Am besten lassen Sie sich von einem spanischsprachigen Berater vor Ort beraten, da das Verfahren mehrere Schritte umfasst, wie z. B. das Zusammenstellen der erforderlichen Unterlagen und das Ausfüllen des Antragsformulars, das in spanischer Sprache abgefasst ist.
Der Antrag kann nicht online gestellt werden, sondern erfordert eine physische Anwesenheit bei der nationalen Polizeistation in Spanien oder der spanischen Botschaft im Wohnsitzland des Antragstellers.
Wie lange dauert es, eine NIE-Nummer in Spanien zu erhalten?
In der Regel wird eine NIE-Nummer innerhalb weniger Tage erteilt, wenn sie persönlich in Spanien beantragt wird. In einigen Fällen kann sich der Bearbeitungsprozess jedoch auf einige Wochen verlängern. Es ist aber immer besser, ein Frühaufsteher zu sein und den Antrag lange vorher zu stellen. Es wird empfohlen, mit dem Antragsverfahren 1 Monat im Voraus zu beginnen.
Es ist wichtig zu bedenken, dass der Abschluss des Verfahrens noch länger dauern kann, wenn der Antrag über eine Botschaft im Ausland gestellt wird. Bei einer Beantragung über ein Konsulat kann die Erteilung einer NIE-Nummer mindestens 2 Monate dauern.
Erforderliche Dokumente für die Beantragung einer spanischen NIE-Nummer
Die erforderlichen Dokumente für die Beantragung einer NIE-Nummer in Spanien sind;

- Ausgefülltes und unterzeichnetes EX-15 NIE-Antragsformular
- Gültiger Reisepass und dessen Kopie
- Geburtsurkunde oder Vormundschaftsurkunde für minderjährige oder unterhaltsberechtigte Kinder
- Zwei Fotos in Passgröße
- Nachweis über die Zahlung der NIE-Antragsgebühr mit dem Formular 790 NIE
- Ein gültiges Dokument, aus dem hervorgeht, dass die NIE beantragt werden muss, z. B. ein Kaufvertrag
Wenn ein Vertreter das Verfahren im Namen des Antragstellers durchführt, ist auch der Personalausweis oder Reisepass des Vertreters erforderlich.
Die Kosten für die Erteilung einer NIE-Nummer hängen von der Art des Antrags ab und liegen zwischen 15 und 20 €.
Suchen Sie nach einer Möglichkeit, diesen Prozess zu vereinfachen?
Wenn Sie mit dem Rechtssystem eines fremden Landes nicht vertraut sind, kann dies zu schwer zu lösenden Problemen führen. Wie jedes andere rechtliche Verfahren umfasst auch die Beantragung einer NIE-Nummer mehrere Schritte, die Sie am besten mit einem Berater vor Ort durchführen.
Das erfahrene Team von TEKCE ist bereit, Sie durch alle Schritte zu führen, von A bis Z. Kontaktieren Sie uns noch heute, lehnen Sie sich zurück und genießen Sie einen reibungslosen NIE-Antragsprozess mit unseren lokalen Experten, die Ihre Sprache sprechen.
Häufig gestellte Fragen
Wo bekommt man als Ausländer eine NIE-Nummer für den Immobilienkauf in Spanien?Ausländer, die eine Immobilie in Spanien kaufen möchten, benötigen eine Foreigner Identity Number (NIE). Sobald die NIE-Nummer in Spanien ausgestellt wurde, bleibt sie lebenslang gültig.
Sie können die NIE entweder bei der Ausländerpolizei in Spanien oder beim spanischen Konsulat in Ihrem Heimatland beantragen. Einen Termin für die NIE können Sie bei jeder Ausländerpolizeibehörde in Spanien vereinbaren - unabhängig von Ihrem Wohnort.
Außerdem können Sie einem Anwalt eine Vollmacht erteilen, damit dieser die NIE in Ihrem Namen beantragt. Wir unterstützen die meisten unserer Kunden bei der Beantragung der NIE sowie bei der Eröffnung eines spanischen Bankkontos. Unsere Anwälte übernehmen diese Verfahren mit einer entsprechenden Vollmacht.
Wie lange dauert es, eine NIE-Nummer für Spanien zu erhalten?Die Beantragung einer NIE-Nummer in Spanien dauert in der Regel zwischen 1 und 3 Wochen. Wenn der Antrag über ein spanisches Konsulat im Heimatland gestellt wird, kann der Prozess etwa 3 bis 6 Wochen dauern.
Was brauche ich, um in Spanien eine NIE-Nummer zu beantragen?Für die Beantragung einer NIE (Ausländer-Identifikationsnummer) in Spanien werden folgende Unterlagen benötigt:
- Ein vollständig ausgefülltes und unterschriebenes EX-15-Antragsformular
- Ein gültiger Reisepass sowie eine Kopie davon
- Zwei biometrische Passfotos
- Der Zahlungsbeleg der Antragsgebühr, die mit dem Formular 790 bei der Bank bezahlt wird
- Ein Dokument, das den Grund für die Beantragung der NIE erklärt
- Dies kann ein Kaufvertrag, eine Reservierungsbestätigung oder ein Kreditantrag sein
- Sowohl das Original als auch eine Kopie müssen eingereicht werden
- Bei Minderjährigen zusätzlich eine Geburtsurkunde oder ein Sorgerechtsnachweis
Wenn der Antrag durch einen gesetzlichen Vertreter eingereicht wird, müssen außerdem eine Vollmacht und ein Ausweisdokument des Vertreters vorgelegt werden. Vollständige Unterlagen helfen dabei, die Beantragung der NIE-Nummer Spanien schneller und einfacher abzuwickeln.
Bieten Sie Unterstützung bei der Beantragung einer NIE-Nummer in Spanien an?Wir unterstützen unsere Kunden bei der Beantragung der NIE-Nummer in Spanien, wenn die Immobilie über uns gekauft wird. Diese Beratung wird ausschließlich im Zusammenhang mit einem Immobilienkauf angeboten. Für NIE-Anträge ohne Immobilienkauf empfehlen wir die Zusammenarbeit mit unabhängigen Anwälten in Spanien.

