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Aufenthaltsrecht, Visa, Langzeitaufenthalte in Spanien : (FAQ)
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er Kauf einer Immobilie in Spanien ist seit langem ein beliebter Traum für diejenigen, die sich ein neues Leben in Europa aufbauen möchten. Nach der Abschaffung des Golden-Visa-Programms im April haben Investoren, die einen langfristigen Aufenthalt in Spanien planen, jedoch begonnen, andere Optionen zu prüfen.
Auch mit Blick auf das Jahr 2026 bleibt der spanische Immobilienmarkt weiterhin sehr attraktiv. Die natürliche Schönheit des Landes, die Sandstrände und die hohe Lebensqualität ziehen nach wie vor Käufer an, während der Immobilienmarkt durch hohe Investitionsrenditen und die Möglichkeit des freien Reisens innerhalb des Schengen-Raums besticht.
Auf dieser Seite beantworten wir die häufigsten Fragen zum Leben in Spanien nach dem Kauf einer Immobilie, darunter Fragen zu Aufenthaltsgenehmigungen, Visa und Langzeitaufenthalten in Spanien.
Häufig gestellte Fragen zum Kauf von Immobilien in Spanien und zum Aufenthaltsrecht
Kann man durch den Kauf einer Immobilie ein Aufenthaltsrecht in Spanien erhalten?Nein. Mit der Beendigung des Golden-Visa-Programms ist es nicht mehr möglich, durch den Erwerb von Immobilien direkt ein Aufenthaltsrecht in Spanien zu erhalten.
EU-Bürger, die ein langfristiges Aufenthaltsrecht beantragen möchten, können sich einfach innerhalb von 90 Tagen nach ihrer Einreise in Spanien bei den lokalen Behörden registrieren lassen.
Nicht-EU-Bürger können jedoch aus einer Reihe von Aufenthaltsgenehmigungen wählen. Das Non-Lucrative Visa beispielsweise ermöglicht es Antragstellern und ihren Familien, sich in Spanien aufzuhalten, wenn sie ihre finanzielle Unabhängigkeit nachweisen können. Das Digital Nomad Visa eignet sich hingegen für Freiberufler oder Fern-Mitarbeiter, die für nicht-spanische Unternehmen arbeiten. Schließlich gehören auch das Arbeitsvisum und das Visum zur Familienzusammenführung zu den einfachsten Möglichkeiten, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen.
Sie können eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung beantragen, nachdem Sie 5 Jahre lang mit einem beliebigen Visum legal in Spanien gelebt haben. Damit erhalten Sie ähnliche Rechte wie mit der Staatsbürgerschaft, einschließlich visumfreier Reisen in 132 Länder.
Wie lange kann ich als Immobilienbesitzer in Spanien bleiben?Ohne zusätzliche Aufenthaltsgenehmigung können Immobilienbesitzer sich bis zu 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen als Touristen in Spanien aufhalten. Wenn Sie länger als diesen Zeitraum in Spanien bleiben möchten, müssen Sie eines der oben genannten Aufenthaltsvisa beantragen.
Wie viele Jahre dauert es, bis man eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung in Spanien erhält?Um sich für eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung zu qualifizieren, müssen Sie 5 Jahre lang ununterbrochen als Steuerpflichtiger in Spanien gelebt haben (mindestens 183 Tage pro Jahr). Nach Ablauf dieses Zeitraums können Sie eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Dies ist auch der häufigste Weg zur spanischen Staatsbürgerschaft.
Wann werden Sie steuerlich in Spanien ansässig?Die Steueransässigkeit ist ein wichtiges Kriterium für die Beantragung einer dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung und der Staatsbürgerschaft. Sie müssen mindestens 183 Tage in Spanien leben, um steuerlich ansässig zu sein. Wenn Sie sich dafür entscheiden, müssen Sie Ihr Einkommen angeben und Ihren steuerlichen Verpflichtungen nachkommen.
Kann ich die Staatsbürgerschaft erhalten, wenn ich ein Haus in Spanien kaufe?Sie können nicht direkt Immobilien in Spanien kaufen und die Staatsbürgerschaft erhalten, aber das bedeutet nicht, dass die Staatsbürgerschaft für Sie unerreichbar ist.
1. Sie müssen zunächst eine gültige Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Die Angabe Ihrer eigenen Immobilie als Hauptwohnsitz kann Ihren Antrag unterstützen.
2. Nach fünf Jahren Aufenthalt in Spanien können Sie eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung beantragen.
3. Nach insgesamt zehn Jahren Aufenthalt können Sie die spanische Staatsbürgerschaft beantragen, wofür Sie eine Spanischprüfung bestehen müssen.
Wie lange kann ich in Spanien bleiben, wenn ich eine Immobilie besitze, aber keine Aufenthaltsgenehmigung habe?Ohne Aufenthaltsgenehmigung können Sie sich mit einem Standard-Touristenvisum bis zu 90 Tage innerhalb von 180 Tagen in Spanien aufhalten. Für längere Aufenthalte benötigen Sie eine entsprechende Aufenthaltsgenehmigung.
Gibt es ein spezielles Visum für Immobilienbesitzer in Spanien?Nicht mehr. Das Goldene Visum, Spaniens Visum für Immobilieninvestitionen, war eine beliebte Methode, um eine Immobilie in Spanien zu kaufen und eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten. Das Programm endete jedoch im April 2025, und Hausbesitzer müssen nun aus anderen Aufenthaltsvisumoptionen wie dem Non-Lucrative Visa, dem Digital Nomad Visa oder dem Employment Visa wählen und nach 5 Jahren Aufenthalt eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung beantragen.
Kann ich in Spanien eine Immobilie kaufen, ohne dort meinen Wohnsitz zu haben?Ja. Nicht-Einwohner können in Spanien Immobilien erwerben, indem sie eine NIE-Nummer beantragen und ein spanisches Bankkonto eröffnen. Um einen fehlerfreien Ablauf zu gewährleisten, wird dringend empfohlen, mit einer professionellen Immobilienagentur zusammenzuarbeiten und rechtliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Eine Schritt-für-Schritt-Übersicht finden Sie in unserem Ratgeber zum Immobilienkauf.
Wenn Sie Fragen zum Erwerb einer langfristigen Aufenthaltsgenehmigung in Spanien haben, können Sie gerne unten einen Kommentar hinterlassen. Unsere Experten werden sich in Kürze mit Ihnen in Verbindung setzen.





