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Nicht erwerbstätiges Visum in Spanien in 2024

Erstellt23.05.2024, 13.40
Aktualisiert11.11.2025, 16.53

Wenn Sie nach Möglichkeiten suchen, in Spanien zu leben, ist das Non-Lucrative Visa (spanisches Passivvisum) eine hervorragende Option. Es ist einfach zu erhalten und bietet seinem Inhaber zahlreiche Vorteile. Darüber hinaus kann das Non-Lucrative Visa als Weg zur Erlangung der spanischen Staatsbürgerschaft dienen.

Das Beste daran ist, dass das Non-Lucrative Visa keine Investitionen in staatliche Fonds oder Immobilien erfordert. Dies macht es zu einer attraktiven Alternative zum kürzlich ausgelaufenen Golden Visa in Spanien.

Lassen Sie uns die Vorteile dieses Programms erkunden und erfahren, wie Sie ein Non-Lucrative Visa für Spanien erhalten können.

Vorteile des Non-Lucrative Visa in Spanien

Voraussetzungen für ein Visum für nicht erwerbstätige Personen in Spanien

Alle Nicht-EU-/EWR-/Schweizer-Bürger können ein Visum für nicht erwerbstätige Personen beantragen. Antragsteller müssen über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um ohne Arbeit in Spanien leben zu können. Sie müssen also nachweisen, dass Ihr Einkommen 400 % des IPREM (öffentlicher Indikator für das Mehrfacheinkommen) übersteigt. Für jedes weitere Familienmitglied, das einen Antrag stellt, gilt ein Aufschlag von 100 %.

Das Mindesteinkommen beträgt etwa 2.500 € pro Monat und 30.000 € pro Jahr. Für jedes Familienmitglied gelten zusätzlich 800 € pro Monat. Wenn Sie über ein passives Einkommen/ein Sparkonto auf Ihren Namen verfügen, müssen Sie nachweisen, dass dort 60.000 € verfügbar sind.

Wie beantragt man ein Visum für nicht-lukrative Tätigkeiten in Spanien?

Wie beantragt man ein nicht erwerbstätiges Visum für Spanien?

Zunächst müssen Sie die folgenden Dokumente zusammenstellen:

Sobald Sie diese Dokumente bereit haben, besuchen Sie ein spanisches Konsulat (außerhalb Spaniens) und beantragen Sie ein Visum für nicht-erwerbstätige Personen in Spanien. Dort füllen Sie das nationale Visumantragsformular und das Antragsformular für ein Aufenthaltsvisum für nicht-erwerbstätige Personen (EX-01) aus.

Für türkische Staatsbürger werden Anträge über einen Termin bei BLS International eingereicht.

Die Kosten für das Visum für nicht erwerbstätige Personen in Spanien hängen von der Staatsangehörigkeit des Antragstellers ab.

Ihre Bestätigung wird innerhalb von 1-3 Monaten eintreffen. Nachdem Sie diese erhalten haben, müssen Sie Ihr Visum beantragen und innerhalb von 90 Tagen nach Spanien einreisen. Andernfalls verlieren Sie Ihre Rechte. Darüber hinaus müssen Sie innerhalb eines Monats nach Ihrer Einreise nach Spanien bei der zuständigen Ausländerbehörde oder Polizeidienststelle eine Ausländeridentitätskarte (TIE) beantragen.

Wie lange ist das spanische Visum für nicht erwerbstätige Personen gültig?

Das Visum selbst ist 3 Monate lang gültig. Während dieser Zeit müssen Sie die Aufenthaltsgenehmigung für nicht erwerbstätige Personen beantragen, wodurch sich Ihr Aufenthalt auf 1 Jahr verlängert. Wenn Sie Ihren Aufenthalt in Spanien weiter verlängern möchten, können Sie eine Verlängerung um 2 Jahre (zweimal) beantragen.

Nachdem Sie 5 Jahre im Land gelebt haben, können Sie Ihr spanisches Visum für nicht erwerbstätige Personen in eine Daueraufenthaltskarte umwandeln. Nach weiteren 5 Jahren sind Sie seit 10 Jahren in Spanien ansässig. Damit sind Sie berechtigt, die spanische Staatsbürgerschaft zu beantragen.

Kann ich mit einem Visum für nicht-erwerbstätige Personen in Spanien arbeiten?

Kann ich mit einem nicht erwerbstätigen Visum in Spanien arbeiten?

Nein. Das Programm richtet sich an Personen mit einem stabilen Einkommen und/oder Ersparnissen, die nicht arbeiten müssen. Es beinhaltet also keine Arbeitserlaubnis. Daher ist das Visum vor allem bei Rentnern beliebt.

Mit Ihrem Visum für nicht-erwerbstätige Personen können Sie weder innerhalb noch außerhalb Spaniens für ein Unternehmen arbeiten. Auch Remote-Arbeit ist mit dem spanischen Visum für nicht-erwerbstätige Personen nicht möglich.

Wenn Sie dennoch arbeiten möchten, können Sie dies tun. Dazu müssen Sie bis zum Ende Ihres ersten Jahres warten. Ändern Sie dann Ihren Antrag und wählen Sie ein Arbeitsvisum anstelle eines Visums für nicht erwerbstätige Personen.

Kann ich mit einem Visum für nicht erwerbstätige Personen eine Immobilie in Spanien kaufen?

Natürlich! Nur weil Sie keine Immobilie kaufen müssen, um ein Visum zu erhalten, bedeutet das nicht, dass Sie kein Hausbesitzer sein können. Sie können also weiterhin Immobilien in Spanien kaufen und sogar von deren Mietrendite und Kapitalertrag profitieren.

Tipps für eine erfolgreiche Beantragung des nicht gewerblichen Visums für Spanien

Die Beantragung des Programms ist ein einfacher Vorgang. Das Wichtigste ist, die Bewerbungskriterien zu erfüllen und die Unterlagen korrekt vorzubereiten. Ein wertvoller Tipp für eine erfolgreiche Bewerbung ist daher die Zusammenarbeit mit Rechtsexperten.

TEKCE Visa, eine Rechtsberatungsgesellschaft unter TEKCE Real Estate, bietet umfassende Dienstleistungen an. Wenn Sie planen, ein Wohnvisum für Spanien zu beantragen, sind deren Einblicke und Beratung von Vorteil. Wenn Sie darüber hinaus daran denken, Hausbesitzer zu werden, begleiten Sie unsere Immobilienexperten durch alle Aspekte des Immobilienkaufs in Spanien.

Sind Sie bereit, Ihr Traumleben in einer friedlichen spanischen Umgebung zu verwirklichen? Rufen Sie uns jetzt an und entdecken Sie die attraktiven Möglichkeiten!



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