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Finanzielle Anreize für Investoren: Das 20-Jahres-Steuergesetz erklärt
Im Amtsblatt wurden spannende Änderungen im Steuersystem für alle Personen angekündigt, die Einkünfte aus dem Ausland erzielen. Dieses neue Steuergesetz in der Türkei soll das Land zu einem der attraktivsten Standorte für ausländisches Vermögen machen. Das Gesetz Nr. 7582 wirkt sich zudem direkt auf den Immobilienerwerb in der Türkei durch internationale Käufer aus.
Diese Seite soll die neuen Änderungen zusammenfassen, von der 20-jährigen Steuerbefreiung bis hin zur neuen Vermögensamnestie.

Das türkische 20-Jahres-Steuergesetz: Was hat sich im türkischen Steuersystem geändert?
Es gibt mehrere wichtige Änderungen. Beachten Sie, dass sowohl ausländische Staatsangehörige als auch im Ausland lebende türkische Staatsbürger Anspruch auf die folgenden Neuerungen haben:
1. Flexible Ratenzahlungen für öffentliche Forderungen
Die maximale Ratenzahlungsfrist für öffentliche Forderungen, einschließlich Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen (SGK), wurde von 36 Monaten auf 72 Monate (6 Jahre) verlängert.
- Der Vorteil: Diese Verlängerung verdoppelt die Ratenzahlungsfrist und senkt die monatlichen Zahlungen für öffentliche Schulden. Unternehmen können nun ihren Cashflow verwalten, ohne den Geschäftsbetrieb zu gefährden, während sie ihre öffentlichen Schulden begleichen.
2. Höhere Sicherheitsschwelle für Schuldstundungen
Die finanzielle Mindestschwelle, ab der Unternehmen Sicherheiten (wie Grundpfandrechte, Fahrzeugverpfändungen oder Bankbürgschaften) stellen müssen, um ihre Schulden stunden und tokenisieren zu können, wurde von 50.000 TL auf 1 Million TL angehoben.
- Der Vorteil: Dies unterstützt lokale Händler und kleine Unternehmen, indem ihre gewerblichen Vermögenswerte frei von staatlichen Pfandrechten bleiben. Folglich können sie Immobilien verkaufen, Kapital reinvestieren und Bankkredite viel leichter als zuvor erhalten.
3. Steuersenkungen für Hersteller und landwirtschaftliche Betriebe

Der Körperschaftsteuersatz für Gewinne aus aktiver Produktion und landwirtschaftlichen Tätigkeiten wurde von 25 % auf 12,5 % gesenkt (gültig ab 2027).
- Der Vorteil: Diese Senkung steigert direkt die Nettorentabilität produktionsintensiver Sektoren und ermöglicht es Herstellern, ihre globale Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen.
4. Eine neue Vermögensamnestie-Frist
Die Regierung hat ein neues Zeitfenster für die Vermögensamnestie eröffnet. Privatpersonen und Unternehmen können ausländische Gelder ohne rechtliche oder finanzielle Überprüfung in die Türkei transferieren. Die Frist für die Erklärung von Auslandsvermögen endet am 31. Juli 2027.
- Der Vorteil: Im Rahmen der türkischen Vermögensamnestie 2026 unterliegen alle Offshore-Gelder strengen Herkunftsprüfungen und Steuerprüfungen. Die neue Vermögensamnestie ermöglicht es Vermögensinhabern, ausländische Vermögenswerte (einschließlich Bargeld, Gold und Fremdwährungen) legal und ohne Verbindlichkeiten in die Türkei zu transferieren. Dies erleichtert auch ausländischen Immobilienkäufern in der Türkei den Erwerb von Immobilien in der Türkei, da sie ihre Vermögenswerte freier einsetzen können.
5. Verlängerte Anreize für das Istanbul Financial Center (IFC)
Die Laufzeit der bestehenden Steueranreize innerhalb des IFC wurde von 2031 bis 2047 verlängert. Darüber hinaus wurde die Dauer der Gebührenbefreiung, die zuvor 5 Jahre betrug, auf 20 Jahre erhöht.
- Der Vorteil: Diese Regelung zielt darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit Istanbuls als internationaler Finanzplatz zu stärken und bietet Rechtssicherheit für internationale Unternehmen.
6. Befreiung von Einkünften aus dem Ausland
Personen, die mindestens in den letzten drei Jahren im Ausland gelebt haben und nicht in der Türkei steuerlich ansässig waren, sind nach ihrem Umzug in die Türkei für 20 Jahre von der Einkommensteuer auf ihre Einkünfte aus dem Ausland befreit.
- Der Vorteil: Die Türkei besteuert normalerweise das weltweite Einkommen aller Personen, die sich mehr als 6 Monate im Jahr im Land aufhalten. Das neue System ermöglicht jedoch eine 20-jährige Einkommensteuerbefreiung für alle Einkünfte aus ausländischen Quellen (wie Dividenden, Mieteinnahmen und Ferngehälter).
7. Körperschaftsteuerbefreiungen für Dienstleistungsexporte

Ausländische Gewinne aus qualifizierten internationalen Dienstleistungen sind nun zu 95 % von der Körperschaftsteuer befreit. Befindet sich das exportierende Unternehmen physisch und operativ innerhalb des Istanbul Financial Center (IFC) oder in speziellen Freihandelszonen (wie Technoparks), steigt die türkische Steuerbefreiung für Ausländer auf volle 100 %.
- Der Vorteil: Wie Bayram Tekçe in seinem jüngsten Artikel hervorhebt, können hochwertige digitale Sektoren, darunter Softwareentwicklung, IT-Engineering, SaaS-Plattformen und digitale Beratung, nun steuerfrei Investitionen in die Türkei bringen. Über die Steuerbefreiung von 95 % bis 100 % hinaus bietet dieser neue Anreiz globalen Tech-Unternehmern die Möglichkeit, hohe Deviseneinnahmen bei nahezu null Steuerverbindlichkeiten zu erzielen.
Wie wirken sich die neuen Steuerinitiativen auf Immobilienkäufer und -agenturen aus?
Die Türkei war schon immer ein bedeutendes Reiseziel. Ihr sonniges Klima, die langen Sandstrände, die antiken historischen Sehenswürdigkeiten, die Wälder, Täler sowie die sozialen und kulturellen Aktivitäten ziehen jedes Jahr Tausende von Touristen an.
Über das touristische Potenzial hinaus gab es schon immer mehrere Vorteile beim Kauf von Immobilien in der Türkei. Wohlhabende Auswanderer haben sich für die Türkei als Investitionsstandort entschieden, da sie einen großartigen Lebensstil mit erheblichen finanziellen Vorteilen verbindet. Die neuen Steuergesetze ergänzen die bestehenden Vorteile erheblich.
Betrachtet man nun alle Neuerungen gemeinsam, machen sie die Türkei in Bezug auf Steuervorteile zu einem der führenden Länder für Immobilieninvestitionen. Dies wird erhebliche Auswirkungen auf den Prozess des Immobilienkaufs in der Türkei als Ausländer haben. Sowohl ausländische Staatsangehörige als auch türkische Staatsbürger mit Wohnsitz im Ausland können von den neuen Regelungen profitieren.
Quelle: Amtsblatt – Gesetz Nr. 7582 vom 4. Juni 2026





