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Mehrwertsteuerbefreiung beim Immobilienkauf in der Türkei
Einer der Vorteile einer Investition in Immobilien in der Türkei ist die Befreiung von der Mehrwertsteuer (MwSt-KDV). Das System bietet verschiedene Vorteile und zieht immer mehr Investoren ins Land. Seit die Befreiung von der Mehrwertsteuer auf Immobilienkäufe im April 2017 begann, sind die Immobilienverkäufe in der Türkei bemerkenswert gestiegen.
Wenn der Kauf einer Immobilie in der Türkei auf Ihrer Agenda steht, können Sie davon profitieren, keine Mehrwertsteuer zahlen zu müssen. Es gibt jedoch einige Regeln, die Sie kennen sollten. Hier ist ein Leitfaden zur Rückforderung der Mehrwertsteuer bei ausländischen Käufen.
Ein Überblick über die Mehrwertsteuerbefreiung in der Türkei
Die jährliche Grundsteuer und die Mehrwertsteuer können von der Größe und Lage der Einheit abhängen. Im Jahr 2024 betragen die Steuersätze 1 %, 8 % oder 20 % pro Quadratmeter. Früher zahlten alle ausländischen und türkischen Staatsbürger Mehrwertsteuer beim Kauf eines Hauses. Jetzt können ausländische und türkische Staatsbürger von reduzierten Sätzen und Befreiungen profitieren.
Vorausgesetzt, die Antragsteller erfüllen die unten genannten Kriterien, können sie mehrere Immobilien kaufen und Steuern in der Türkei vermeiden.
- Antragsteller dürfen eine Aufenthaltserlaubnis haben, dürfen aber in den letzten 6 Monaten nicht in der Türkei gewohnt haben. Geschäftsleute und Wissenschaftler, die sich für eine Aufgabe, Arbeit oder ein Projekt in der Türkei aufhalten, können auch dann von Steuerbefreiungen profitieren, wenn sie länger als 6 Monate bleiben.
- Käufer müssen die Zahlung der Immobilie in Fremdwährung überweisen.
- Käufer dürfen die Immobilie innerhalb eines Jahres nicht verkaufen/übertragen. Wenn sie dies tun, müssen sie einen Verzugszins und den Steuersatz zahlen.
- Türkische Staatsbürger müssen in den letzten sechs Monaten im Ausland gelebt und gearbeitet haben.
- Antragsteller, die bei einer Einrichtung oder Institution in der Türkei arbeiten, unterliegen der Mehrwertsteuer.
- Die Steuerbefreiung gilt nur für erstbezogene Immobilien, die vom Bauunternehmen gekauft wurden. Zweitbezogene Immobilien unterliegen der Mehrwertsteuer.
- Sowohl gewerbliche als auch Wohnimmobilien sind für Mehrwertsteuererstattungen geeignet. Sie müssen jedoch ein Baugenehmigungszertifikat haben und bezugsfertig sein. Darüber hinaus unterliegen Grundstückskäufer der Steuer.
Wie beantragt man eine Mehrwertsteuerbefreiung für Immobilien in der Türkei?
Vor der Verkaufsrechnung muss der Käufer mindestens 50 % des Verkaufspreises an den Verkäufer zahlen. Später müssen sie die Zahlung in ausländischer Währung innerhalb eines Jahres abschließen. Tun sie dies nicht, müssen sowohl der Käufer als auch der Verkäufer die Steuer zahlen. Wenn der Verkäufer nachweist, dass er die Verzögerung nicht verursacht hat, muss er die Steuer nicht zahlen.
Sobald der Kauf erfolgreich abgeschlossen ist, können Käufer bei einem Finanzamt eine Rückerstattung beantragen. In diesem Stadium müssen sie eine Verpflichtungserklärung unterschreiben. Sie müssen auch die folgenden Dokumente mitbringen:
Befreiung von der Immobilienmehrwertsteuer für türkische Staatsbürger:
- Nachweis des Auslandsaufenthalts für mindestens sechs Monate
- Arbeitserlaubnis
Befreiung von der Immobilienmehrwertsteuer in der Türkei für Ausländer:
- Kopie des Reisepasses, ausgestellt vom Wohnsitzland
- Kopie der Türkiskarte, wenn der Antragsteller zuvor die türkische Staatsbürgerschaft verloren hat
- Ein- und Ausreiseregister von der Polizei
- Grundbucheintrag der Immobilie
Wenn eine Einrichtung ohne Büro in der Türkei / ohne Gewinn aus der Türkei einen Antrag auf Erstattung der Vorsteuer stellt:
- Beglaubigte Dokumentation, die die fortlaufenden Aktivitäten im Heimatland der Einrichtung bestätigt
- Dokumentation, dass das erworbene Geschäftszentrum nicht in der Türkei ist und keinen Gewinn aus der Türkei macht
Die Zahlungsmethode ist ebenfalls wichtig. Um von der Steuerbefreiung zu profitieren, müssen Antragsteller den Kaufpreis an eine türkische Bank überweisen und die Belastungsquittung bei der zuständigen Behörde einreichen. Dabei gelten die folgenden Bedingungen:
- Wenn der Antragsteller mit Kreditkarte oder Darlehen zahlt, muss er eine Dokumentation bei einer türkischen Bank einreichen, um zu bestätigen, dass das Geld von einer ausländischen Bank stammt.
- Wenn der Antragsteller Bargeld aus dem Ausland mitgebracht hat, muss er eine schriftliche Erklärung der Zollverwaltung vorlegen.
Expertenberatung einholen
Die Mehrwertsteuerbefreiung beim Kauf von Immobilien in der Türkei bietet sowohl ausländischen als auch türkischen Staatsbürgern erhebliche Vorteile. Es ist jedoch wichtig, das Verfahren zur Mehrwertsteuerrückerstattung zu verstehen. Mit der richtigen Beratung können Sie einfach von der Mehrwertsteuerbefreiung profitieren.
Zusätzlich zu den Vor- und Nachverkaufsdiensten bietet TEKCE Real Estate rechtliche Beratung durch Anwälte an. Unser Expertenteam sorgt für einen reibungslosen Immobilienkauf in der Türkei. Rufen Sie uns jetzt an und erhalten Sie eine Expertenberatung zu Steuervorteilen.