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Kosten für den Kauf von Immobilien in der Türkei: Steuern und Gebühren
Beim Kauf einer Immobilie in der Türkei können zusätzliche Kosten anfallen. Während des gesamten Kaufprozesses werden unsere Experten Sie über die anfallenden Kosten informieren. So können Sie Ihr Budget bequemer anpassen und unnötige Ausgaben vermeiden. Beim Kauf einer Immobilie in der Türkei sollten Sie zusätzliche 4 % bis 5 % des Kaufpreises einkalkulieren, um die Nebenkosten zu decken.
Der Kauf einer Immobilie in der Türkei ist mit verschiedenen Kosten verbunden. Hier finden Sie eine Liste der wichtigsten Posten, damit Sie wissen, was auf Sie zukommt:
- Gebühr für das Gutachten (nur bei Anträgen auf Staatsbürgerschaft/Aufenthaltsgenehmigung)
- Gebühren für die Übertragung der Eigentumsurkunde (Tapu)
- Maklerprovision
- Grundsteuer (Emlak Vergisi)
- Gebäude- und Erdbebenversicherung (DASK)
- Anschluss von Strom und Wasser
- Telefon und Internet
- Wartungsgebühr (Aidat)
- Anwaltskosten
Ausführliche Erläuterung der Kosten und Gebühren
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1. Gebühr für das Gutachten
Das Gutachten ermittelt den durchschnittlichen Marktwert der Immobilie. Während es bei normalen Immobilienkäufen nicht zwingend erforderlich ist, ist ein Gutachten gesetzlich vorgeschrieben für Käufer, die die Staatsbürgerschaft oder eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen möchten.
Das Gutachten kostet zwischen:
- 26.000 TRY und 137.733 TRY für Wohnimmobilien bis zu 1.000 m².
- 28.283 TRY und 92.158 TRY für Gewerbeimmobilien bis zu 10.000 m².
- 35.421 TRY und 92.017 TRY für Grundstücke bis zu 25.000 m².
- 27.683 TRY und 45.052 TRY für landwirtschaftliche Flächen bis zu 100.000 m².
Die Bewertungsgebühr wird vom Käufer an einen von der SPK (Sermaye Piyasası Kurulu – Kapitalmarktaufsichtsbehörde) zugelassenen Sachverständigen gezahlt. Der Bewertungsbericht wird in der Regel innerhalb von 2–3 Tagen vorgelegt.
2. Gebühren für die Übertragung der Eigentumsurkunde (Tapu)

Bei der Übertragung der Eigentumsurkunde können verschiedene Kosten anfallen. Die erste und wichtigste Kostenposition ist die Grunderwerbsteuer. Laut Gesetz zahlt der Käufer 2 % und der Verkäufer 2 % des angegebenen Preises. Was den angegebenen Preis betrifft, so wird dies im rechtlichen Ablauf des Immobilienkaufs in der Türkei erläutert. Nach türkischem Brauch trägt der Käufer alle Steuern.
Die weiteren Kosten, die bei der Eigentumsübertragung auf Sie zukommen können, sind folgende:
- Gebühr für einen vereidigten Übersetzer: Hängt vom Umfang der zu erbringenden Leistung ab, die durchschnittlichen Kosten betragen jedoch 2.000 TRY.
- Gesamtgebühr für die Übersetzung des Reisepasses und die Vollmacht: Ca. 100 EUR pro Person.
- Die einmalige Transaktionsgebühr für das Umlaufkapital (Döner Sermaye Harcı) und die Katastersteuer richten sich nach der Staatsangehörigkeit des Käufers und des Verkäufers. Sind sowohl Käufer als auch Verkäufer türkischer Staatsangehörigkeit, beträgt die Gebühr 6.681 TRY; ist eine Partei türkischer Staatsangehörigkeit und die andere ausländischer, beträgt sie 27.549 TRY; sind beide Parteien ausländischer Staatsangehörigkeit, beträgt sie 48.417 TRY.
- Übersetzung des Adressnachweises beim Notar zur Eröffnung eines Bankkontos
- Beantragung einer Steuernummer
- Fotos
3. Maklerprovision
Die Maklerprovision in der Türkei kann je nach Verhandlung zwischen 3 % und 6 % + MwSt. des Verkaufspreises variieren. Käufer und Verkäufer zahlen jeweils ihren Anteil.
4. Grundsteuer (Emlak Vergisi)
Die Grundsteuer in der Türkei wird jährlich gezahlt. Die Höhe der Grundsteuer variiert je nach Standort und Art der Immobilie. So beträgt der Steuersatz für Wohnimmobilien in Ballungsräumen 0,2 % und in Nicht-Ballungsräumen 0,1 %. Der Steuersatz für Gewerbeimmobilien innerhalb von Ballungsräumen beträgt 0,4 % und in Nicht-Ballungsräumen 0,2 %.
5. Sach und Erdbebenversicherung

Eine Naturkatastrophenversicherung, bekannt als DASK, ist für alle Immobilien obligatorisch. DASK (Doğal Afet Sigorta Kurumu), die Erdbebenversicherung in der Türkei, deckt die Risiken ab, die nach einem Erdbeben auftreten können, wie Feuer, Explosion, Erosion usw. Im Jahr 2026 kostet sie in der Regel zwischen 885 und 2.000 TRY; die Höhe kann sich jedoch je nach den Merkmalen der Immobilie ändern.
Sie können außerdem eine Hausratversicherung abschließen, um sich vor unerwünschten Ereignissen wie Diebstahl zu schützen. Die Kosten für die Hausratversicherung variieren je nach Versicherungsumfang und den Merkmalen der Immobilie.
6. Anschlüsse: Strom und Wasser
Nach dem Erwerb der Immobilie müssen Sie Strom- und Wasseranschlüsse beantragen; die Kosten variieren je nachdem, ob es sich um einen Neuanschluss oder eine Umschreibung handelt. Bei Erstanschlüssen liegen die durchschnittlichen Kosten bei etwa 3.500 TRY für Strom und 3.377 TRY für Wasser. Die Wassergebühren für Ausländer mit befristeter Aufenthaltsgenehmigung können 11.000 TRY übersteigen. Bei der Umschreibung eines bestehenden Anschlusses sind die Kosten geringer und betragen durchschnittlich 2.000 TRY für Strom und 590 TRY für Wasser. Zudem ist ein zusätzlicher DASK-Betrag erforderlich, falls die DASK abgelaufen ist.
7. Telefon und Internet
Sie können Telefon- und Internetanschlüsse beantragen, sobald Sie eine Aufenthaltsgenehmigung besitzen. Sie können den Anbieter wählen, der Ihren Bedürfnissen am besten entspricht. Der Einstiegspreis für einen Internetanschluss beträgt jedoch 420 TRY monatlich. Die Einrichtungsgebühren variieren je nach Anbieter.
8. Hausverwaltungskosten (Aidat auf Türkisch)
In Wohnanlagen wird eine monatliche Instandhaltungsgebühr gezahlt. Diese dient der Instandhaltung gemeinschaftlich genutzter Bereiche wie Schwimmbäder, Gärten, Sicherheitsdienst, Stromversorgung der Treppenhäuser usw.
Was ist „Aidat“ in der Türkei?
„Aidat“ ist die monatliche Instandhaltungsgebühr, die in der Türkei an die Hausverwaltung einer Wohnanlage gezahlt wird und gemeinsame Dienstleistungen wie Sicherheitsdienst, Reinigung und Schwimmbadpflege abdeckt. Die Höhe hängt von der Anlage und ihren Einrichtungen ab. Informieren Sie sich daher vor dem Kauf über die aktuelle „Aidat“-Höhe einer Immobilie. Eine ausführliche Anleitung finden Sie unter Aidat und Immobilieninstandhaltung in der Türkei.
9. Anwaltskosten
Wir empfehlen Ihnen, mit einem Anwalt zusammenzuarbeiten, der Ihre Muttersprache spricht, damit der Prozess reibungslos ablaufen kann. Als TEKCE-Kunde müssen Sie keinen Anwalt beauftragen. Unsere Anwälte begleiten jeden Schritt des Prozesses und halten Sie auf dem Laufenden.
Wenn Sie sich entscheiden, einen Anwalt zu beauftragen, hängt das Anwaltshonorar von der Art des Vorgangs ab, z. B. Antrag auf Staatsbürgerschaft, Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung, Eigentumsübertragung usw.
Ausführliche Informationen zu Grundsteuern, Steuerpflichten und damit verbundenen Kosten finden Sie in unserem Leitfaden zum türkischen Steuersystem.
Kosten beim Immobilienkauf in der Türkei auf einen Blick
| Kosten | Wenn Sie bezahlen | Satz oder Betrag |
| Bewertungsunterlage für Staatsbürgerschaftsanträge | Nur wenn Sie eine Immobilie zum Zweck des Erwerbs der türkischen Staatsbürgerschaft kaufen. Seit dem Rundschreiben des Grundbuchamtes vom Dezember 2024 ist bei einem gewöhnlichen Kauf durch einen ausländischen Käufer kein Gutachten erforderlich; für den Erwerb der Staatsbürgerschaft wird die Investitionssumme durch ein spezielles Dokument des Grundbuchamtes bestätigt. | TRY 26.000 bis 137.733 für Wohnimmobilien mit einer Fläche von bis zu 1.000 m² |
| Grunderwerbsteuer | Bei der Übertragung, beim Grundbuchamt. | Laut Gesetz 2 Prozent vom Käufer und 2 Prozent vom Verkäufer, berechnet auf den angegebenen Preis. Nach örtlichem Brauch übernimmt der Käufer oft beide Anteile. |
| Maklerprovision | Beim Verkauf. | 3 bis 6 Prozent zzgl. MwSt., verhandelbar. Käufer und Verkäufer zahlen jeweils ihren Anteil. |
| Grundsteuer (emlak vergisi) | Jährlich, nachdem Sie die Immobilie erworben haben. | Wohnimmobilien: 0,2 Prozent in Ballungsräumen, 0,1 Prozent in anderen Gebieten. Gewerbeimmobilien: 0,4 bzw. 0,2 Prozent. |
| Erdbebenversicherung (DASK) | Obligatorisch, vor dem Abschluss von Versorgungsverträgen. | TRY 885 to 2,000 in 2026, depending on the property. |
| Strom- und Wasseranschluss | Wenn man Verantwortung übernimmt. | Bei einem Erstanschluss fallen etwa 3.500 TRY für Strom und 3.377 TRY für Wasser an; eine Umschreibung kostet weniger. |
| Telefon und internet | Nach Erhalt Ihrer Aufenthaltserlaubnis. | Internet ab 420 TRY pro Monat; die Einrichtungsgebühren variieren je nach Anbieter. |
| Wartungsgebühr (Aidat) | Monatlich, in einer Wohnanlage. | Das hängt von der Wohnanlage und ihren Gemeinschaftseinrichtungen ab. |
| Anwaltshonorar | Nur wenn Sie einen eigenen Anwalt beauftragen. | Das ist unterschiedlich. TEKCE-Kunden müssen sich um nichts kümmern: Unsere Anwälte begleiten jeden Schritt. |
Die Zahlen entsprechen dem Stand von August 2026. Steuern und Gebühren in der Türkei ändern sich von Jahr zu Jahr; erkundigen Sie sich daher vor der Budgetplanung bei Ihrem Berater nach den aktuellen Zahlen. Wenn Sie den Kauf einer Immobilie in der Türkei in Erwägung ziehen, kann Ihnen das Verständnis des türkischen Steuersystems helfen, Ihren Kauf und die laufenden Immobilienkosten effektiver zu planen.
Häufig gestellte Fragen zu den Kosten beim Immobilienkauf in der Türkei
Wie hoch ist die Gebühr für die Eigentumsurkunde in der Türkei?
In der Türkei beträgt die Grunderwerbsteuer bei Immobilienverkäufen 4 % des angegebenen Verkaufspreises. Dieser Betrag wird in der Regel zu gleichen Teilen zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt, d. h. jeweils 2 %. In letzter Zeit werden jedoch häufig die gesamten 4 % vom Käufer getragen. Die Zahlungsmodalitäten sollten im Kaufvertrag klar vereinbart werden.
Wie hoch ist die Maklergebühr (Provision) beim Kauf einer Immobilie in der Türkei?
Beim Kauf einer Immobilie in der Türkei zahlen Käufer in der Regel eine Provision in Höhe von 2 % zzgl. MwSt. Diese Praxis ist landesweit üblich. Bei einigen Projekten übernimmt der Bauträger möglicherweise den Anteil des Käufers und zahlt die Dienstleistungsgebühr des Immobilienunternehmens selbst. Auf tekce.com wird der Provisionssatz auf jeder Angebotsseite deutlich angegeben.
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