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Kaufkosten

Kosten für den Kauf von Immobilien in der Türkei: Steuern und Gebühren

Beim Kauf einer Immobilie in der Türkei können zusätzliche Kosten anfallen. Während des gesamten Kaufprozesses werden unsere Experten Sie über die anfallenden Kosten informieren. So können Sie Ihr Budget besser anpassen und unnötige Ausgaben vermeiden. Für einen typischen Immobilienkauf in der Türkei sollten Sie zusätzlich 4 % bis 5 % des Kaufpreises einplanen, um die Kosten zu decken.

Der Kauf einer Immobilie in der Türkei ist mit verschiedenen Kosten verbunden. Hier finden Sie eine Liste der wichtigsten Kostenpunkte, damit Sie wissen, was auf Sie zukommt:

Ausführliche Erläuterung der Kosten und Gebühren

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1. Gebühr für das Gutachten

Das Gutachten ermittelt den durchschnittlichen Marktwert der Immobilie. Während es bei normalen Immobilienkäufen nicht zwingend erforderlich ist, ist ein Gutachten gesetzlich vorgeschrieben für Käufer, die die Staatsbürgerschaft oder eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen möchten.

Das Gutachten kostet zwischen:

Die Bewertungsgebühr wird vom Käufer an einen von der SPK (Sermaye Piyasası Kurulu – Kapitalmarktaufsichtsbehörde) zugelassenen Sachverständigen gezahlt. Das Gutachten wird in der Regel innerhalb von 2–3 Tagen vorgelegt.

2. Gebühren für die Übertragung der Eigentumsurkunde (Tapu)

title deed on table with vase next to it

Bei der Übertragung von Eigentumsurkunden können verschiedene Kosten anfallen. Die erste und wichtigste Kostenart ist die Grunderwerbsteuer. Laut Gesetz zahlt der Käufer 2 % und der Verkäufer 2 % des angegebenen Preises. Was den angegebenen Preis betrifft, so wird dies in der Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Immobilienkauf in der Türkei erläutert. Nach türkischem Brauch übernimmt der Käufer alle Steuern.

Die weiteren Kosten, die Ihnen bei der Eigentumsübertragung entstehen können, sind folgende:

3. Maklerprovision

Die Maklerprovision in der Türkei kann je nach Verhandlung zwischen 3 % und 6 % des Verkaufspreises zuzüglich Mehrwertsteuer variieren. Käufer und Verkäufer zahlen jeweils ihren Anteil.

4. Grundsteuer (Emlak Vergisi)

Die Grundsteuer in der Türkei wird jährlich gezahlt. Die Höhe der Grundsteuer variiert je nach Standort und Art der Immobilie. So beträgt der Steuersatz für Wohnimmobilien in Ballungsräumen 0,2 % und in Nicht-Ballungsräumen 0,1 %. Der Steuersatz für Gewerbeimmobilien in Ballungsräumen beträgt 0,4 % und in Nicht-Ballungsräumen 0,2 %.

5. DAB ( Devisenkaufbeleg)

Beim Kauf von Fremdwährung über eine Bank zum Zweck eines Immobilienerwerbs wird eine Devisentransaktionssteuer (kambiyo vergisi) in Höhe von 0,2 % (0,002 bzw. ‰2) auf den Transaktionsbetrag erhoben. Banken können zudem eine Devisentransaktionsgebühr in Höhe von etwa 0,5 % bis 1 % erheben, je nach Bank und Transaktion.

6. Immobilien- und Erdbebenversicherung

Businessman covering miniature house with DASK logo

Eine Naturkatastrophenversicherung, bekannt als DASK, ist für alle Immobilien obligatorisch. Die DASK (Doğal Afet Sigorta Kurumu), die Erdbebenversicherung in der Türkei, deckt die Risiken ab, die nach einem Erdbeben auftreten können, wie Feuer, Explosion, Erosion usw. Im Jahr 2026 kostet sie in der Regel zwischen 885 und 2.000 TRY; die Höhe kann sich jedoch je nach den Merkmalen der Immobilie ändern.

Sie können zudem eine Hausratversicherung abschließen, um sich vor unerwünschten Ereignissen wie Diebstahl zu schützen. Die Kosten für die Hausratversicherung variieren je nach Versicherungsumfang und den Merkmalen der Immobilie.

7. Anschlüsse: Strom und Wasser

Nach der Eigentumsübernahme müssen Sie Strom- und Wasseranschlüsse beantragen; die Kosten variieren je nachdem, ob es sich um einen Neuanschluss oder eine Umschreibung handelt. Bei Erstanschlüssen liegen die durchschnittlichen Kosten bei etwa 3.500 TRY für Strom und 3.377 TRY für Wasser. Die Wassergebühren für Ausländer in der Kategorie „vorübergehende Unterkunft“ können zwischen 13.000 und 15.000 TRY liegen. Bei der Umschreibung eines bestehenden Anschlusses fallen geringere Kosten an, die im Durchschnitt bei 2.000 TRY für Strom und 590 TRY für Wasser liegen. Außerdem ist eine zusätzliche DASK-Zahlung erforderlich, falls die DASK abgelaufen ist.

8. Telefon und Internet

Sie können Telefon- und Internetanschlüsse beantragen, sobald Sie eine Aufenthaltsgenehmigung besitzen. Sie können den Anbieter wählen, der Ihren Bedürfnissen am besten entspricht. Der Einstiegspreis für den Internetanschluss beträgt jedoch 850 TRY monatlich. Die Einrichtungsgebühren variieren je nach Anbieter.

9. Instandhaltungsgebühr (Aidat auf Türkisch)

In Wohnanlagen wird eine monatliche Instandhaltungsgebühr gezahlt. Diese dient der Instandhaltung gemeinschaftlich genutzter Bereiche wie Schwimmbäder, Gärten, Sicherheitsdienst, Stromversorgung im Treppenhaus usw.

Was ist „Aidat“ in der Türkei?

„Aidat“ ist die monatliche Instandhaltungsgebühr, die in der Türkei an die Hausverwaltung einer Wohnanlage gezahlt wird und gemeinsame Dienstleistungen wie Sicherheitsdienst, Reinigung und Schwimmbadpflege abdeckt. Die Höhe hängt von der Anlage und ihren Einrichtungen ab; prüfen Sie daher vor dem Kauf die aktuelle Aidat-Höhe einer Immobilie. Eine ausführliche Anleitung finden Sie unter Aidat und Immobilieninstandhaltung in der Türkei.

10. Anwaltskosten

Wir empfehlen Ihnen, mit einem Anwalt zusammenzuarbeiten, der Ihre Muttersprache spricht, damit der Prozess reibungslos ablaufen kann. Als TEKCE-Kunde müssen Sie keinen Anwalt beauftragen. Unsere Anwälte begleiten jeden Schritt des Prozesses und halten Sie auf dem Laufenden.

Wenn Sie sich entscheiden, einen Anwalt zu beauftragen, hängt das Anwaltshonorar von der Art des Vorgangs ab, z. B. Antrag auf Staatsbürgerschaft, Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung, Eigentumsübertragung usw.

Ausführliche Informationen zu Grundsteuern, Steuerpflichten und damit verbundenen Kosten finden Sie in unserem Leitfaden zum türkischen Steuersystem.

Kosten für Immobilien in der Türkei auf einen Blick

Kosten

Wann Sie die Gebühr entrichten

Satz oder Betrag

Bewertungsgutachten für Einbürgerungsanträge

Nur beim Kauf zum Erwerb der türkischen Staatsbürgerschaft. Seit dem Rundschreiben des Grundbuchamtes vom Dezember 2024 ist bei einem gewöhnlichen Kauf durch einen ausländischen Käufer kein Gutachten erforderlich; für den Erwerb der Staatsbürgerschaft wird die Investitionssumme durch ein spezielles Dokument des Grundbuchamtes bestätigt

26.000 bis 137.733 TRY für Wohnimmobilien bis zu 1.000 m²

Grunderwerbsteuer

Bei der Eigentumsübertragung, beim Grundbuchamt

Gesetzlich sind 2 % vom Käufer und 2 % vom Verkäufer auf den angegebenen Preis zu entrichten. Nach örtlichem Brauch übernimmt der Käufer häufig beide Anteile

Maklerprovision

Beim Verkauf

3 bis 6 % zzgl. MwSt., verhandelbar. Käufer und Verkäufer zahlen getrennt

Grundsteuer (emlak vergisi)

Jährlich, nachdem Sie Eigentümer der Immobilie geworden sind

Wohnimmobilien: 0,2 % in Ballungsräumen, 0,1 % sonst. Gewerbeimmobilien: 0,4 % und 0,2 %

DAB (Devisenkaufbescheinigung)

Beim Verkauf

Devisensteuer: 0,2 % + Bankgebühren: 0,5 %–1 %

Erdbebenversicherung (DASK)

Obligatorisch, vor der Anmeldung der Versorgungsanschlüsse

885 bis 5.000 TRY im Jahr 2026, je nach Immobilie

Strom und Wasseranschluss

Bei Eigentumsübertragung

Etwa 3.500 TRY für Strom und 3.377 TRY für Wasser bei einem Erstanschluss; eine Umschreibung kostet weniger. Die Wassergebühren für Ausländer in der Kategorie „vorübergehende Unterkunft“ können zwischen 13.000 und 15.000 TRY liegen

Telefon und Internet

Nach Erhalt Ihrer Aufenthaltsgenehmigung

Internet ab 850 TRY pro Monat; Einrichtungsgebühren variieren je nach Anbieter

Wartungsgebühr (aidat)

Monatlich, in einer Wohnanlage

Hängt von der Wohnanlage und deren Gemeinschaftseinrichtungen ab

Anwaltshonorar

Nur, wenn Sie einen eigenen Anwalt beauftragen.

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Die Zahlen entsprechen dem Stand von August 2026. Da sich Steuern und Gebühren in der Türkei von Jahr zu Jahr ändern, sollten Sie die aktuellen Zahlen vor der Budgetplanung mit Ihrem Berater abklären. Wenn Sie den Kauf einer Immobilie in der Türkei in Erwägung ziehen, kann Ihnen das Verständnis des türkischen Steuersystems dabei helfen, Ihren Kauf und die laufenden Immobilienkosten effektiver zu planen.

Kosten für den Kauf einer Immobilie im Wert von 10.000.000 TRY – Beispielrechnung

KostenpostenSatz / FestbetragBerechnung auf der Grundlage von 10.000.000 TRY
1. Grunderwerbsteuer (4 %)4 % (jeweils 2 % von jeder Partei; in diesem Beispiel übernimmt der Käufer den gesamten Betrag)TRY 400,000
2. Maklergebühr2 % + 20 % MwSt.TRY 240,000
3. Gebühr für den Grundbuch-Umlauffonds (ausländischeVariiert je nach Transaktion und regionalem KoeffizientenTRY 27,549
4. ImmobiliengutachtenVariiert je nach TransaktionTRY 59,400
5. Bank- und Versicherungstransaktionssteuer (BSMV / 0,2 %)0.2% (0.002)TRY 20,000
6. Wechselkurs-/Währungsumrechnungskosten bei der DAB0,5–1 % (durchschnittlich 0,75 %)75.000 TRY (ca. 50.000–100.000 TRY)
7. Vollmacht (Notar)Variiert je nach UmfangTRY 5,000–25,000
8. Gebühr für einen vereidigten Übersetzer€150 (€1 = 56.23 TL)TRY 8,434.50
9. Obligatorische Erdbebenversicherung (DASK)Variiert je nach ImmobilieTRY 885–5,000
10. WasseranschlussVariiert je nach Kaution und AbschlussgebührenTRY 13,000–15,000
11. ErdgasanschlussEinschließlich Anschluss- und KautionTRY 7,000–10,000
12. StromanschlussKaution und ÜberweisungsgebührenTRY 3,500
13. InternetanschlussAnfängliches monatliches PaketTRY 850
GESCHÄTZTE GESAMTKOSTEN FÜR DEN KAUFAbhängig von den variablen Kosten835.618,50–914.733,50 TRY

* Die Gebühren für den revolvierenden Fonds und die Wertermittlung können je nach Transaktion, Standort, regionalem Koeffizienten und Dienstleister variieren.

Beispielergebnis: Basierend auf den oben genannten Annahmen liegen die geschätzten zusätzlichen Kaufnebenkosten für eine Immobilie im Wert von 10.000.000 TRY zwischen 835.618,50 TRY und 914.733,50 TRY, was etwa 8,36 % bis 9,15 % des Immobilienwerts entspricht.

Häufig gestellte Fragen zu den Kosten beim Immobilienkauf in der Türkei

Wie hoch ist die Gebühr für die Eigentumsurkunde in der Türkei?

In der Türkei beträgt die Grunderwerbsteuer bei Immobilienverkäufen 4 % des angegebenen Verkaufspreises. Dieser Betrag wird in der Regel zu gleichen Teilen zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt, d. h. jeweils 2 %. In letzter Zeit werden jedoch häufig die vollen 4 % vom Käufer getragen. Die Zahlungsmodalitäten sollten im Kaufvertrag klar vereinbart werden.

Wie hoch ist die Maklergebühr (Provision) beim Kauf einer Immobilie in der Türkei?

Beim Kauf einer Immobilie in der Türkei zahlen Käufer in der Regel eine Provision von 2 % zzgl. MwSt. Diese Praxis ist landesweit üblich. Bei einigen Projekten übernimmt der Bauträger möglicherweise den Anteil des Käufers und zahlt die Dienstleistungsgebühr des Immobilienunternehmens selbst. Auf tekce.com wird der Provisionssatz auf jeder Angebotsseite deutlich angegeben.

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