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Kosten für den Kauf von Immobilien in der Türkei: Steuern und Gebühren
Beim Kauf einer Immobilie in der Türkei können zusätzliche Kosten anfallen. Während des gesamten Kaufprozesses werden unsere Experten Sie über die anfallenden Kosten informieren. So können Sie Ihr Budget besser anpassen und unnötige Ausgaben vermeiden. Für einen typischen Immobilienkauf in der Türkei sollten Sie zusätzlich 4 % bis 5 % des Kaufpreises einplanen, um die Kosten zu decken.
Der Kauf einer Immobilie in der Türkei ist mit verschiedenen Kosten verbunden. Hier finden Sie eine Liste der wichtigsten Kostenpunkte, damit Sie wissen, was auf Sie zukommt:
- Gebühr für das Gutachten (nur bei Anträgen auf Staatsbürgerschaft/Aufenthaltsgenehmigung)
- Gebühren für die Übertragung der Eigentumsurkunde (Tapu)
- Maklergebühr
- Grundsteuer (Emlak Vergisi)
- DAB (Devisenankaufsbescheinigung)
- Immobilien- und Erdbebenversicherung (DASK)
- Anschluss von Strom und Wasser
- Telefon und Internet
- Instandhaltungsgebühr (Aidat)
- Anwaltskosten
Ausführliche Erläuterung der Kosten und Gebühren
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1. Gebühr für das Gutachten
Das Gutachten ermittelt den durchschnittlichen Marktwert der Immobilie. Während es bei normalen Immobilienkäufen nicht zwingend erforderlich ist, ist ein Gutachten gesetzlich vorgeschrieben für Käufer, die die Staatsbürgerschaft oder eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen möchten.
Das Gutachten kostet zwischen:
- 26.000 TRY und 137.733 TRY für Wohnimmobilien bis zu 1.000 m².
- 28.283 TRY und 92.158 TRY für Gewerbeimmobilien bis zu 10.000 m².
- 35.421 TRY und 92.017 TRY für Grundstücke bis zu 25.000 m².
- 27.683 TRY und 45.052 TRY für landwirtschaftliche Flächen bis zu 100.000 m².
Die Bewertungsgebühr wird vom Käufer an einen von der SPK (Sermaye Piyasası Kurulu – Kapitalmarktaufsichtsbehörde) zugelassenen Sachverständigen gezahlt. Das Gutachten wird in der Regel innerhalb von 2–3 Tagen vorgelegt.
2. Gebühren für die Übertragung der Eigentumsurkunde (Tapu)

Bei der Übertragung von Eigentumsurkunden können verschiedene Kosten anfallen. Die erste und wichtigste Kostenart ist die Grunderwerbsteuer. Laut Gesetz zahlt der Käufer 2 % und der Verkäufer 2 % des angegebenen Preises. Was den angegebenen Preis betrifft, so wird dies in der Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Immobilienkauf in der Türkei erläutert. Nach türkischem Brauch übernimmt der Käufer alle Steuern.
Die weiteren Kosten, die Ihnen bei der Eigentumsübertragung entstehen können, sind folgende:
- Honorar für einen vereidigten Übersetzer: Hängt vom Arbeitsaufwand ab, die durchschnittlichen Kosten betragen jedoch 150 Euro.
- Gesamthonorar für die Vollmacht: ca. 5.000 – 25.000 TRY.
- DAB (Döviz Alım Belgesi): Beim Kauf von Fremdwährung über eine Bank zum Zweck des Immobilienerwerbs wird eine Devisentransaktionssteuer (kambiyo vergisi) in Höhe von 0,2 % (0,002 oder ‰2) auf den Transaktionsbetrag erhoben.
- DAB-Devisentransaktionsgebühr: Je nach Bank und Transaktion ca. 0,5 %–1 %.
- Die einmalige Umlaufkapitalgebühr (Döner Sermaye Harcı) und die Katastersteuer richten sich nach der Staatsangehörigkeit des Käufers und des Verkäufers. Sind sowohl Käufer als auch Verkäufer türkischer Staatsangehörigkeit, beträgt die Gebühr 6.681 TRY; ist eine Partei türkischer Staatsangehörigkeit und die andere ausländischer, beträgt sie 27.549 TRY; sind beide Parteien ausländischer Staatsangehörigkeit, beträgt sie 48.417 TRY.
- Übersetzung des Adressnachweises beim Notar zur Eröffnung eines Bankkontos
- Beantragung einer Steuernummer
- Fotos
3. Maklerprovision
Die Maklerprovision in der Türkei kann je nach Verhandlung zwischen 3 % und 6 % des Verkaufspreises zuzüglich Mehrwertsteuer variieren. Käufer und Verkäufer zahlen jeweils ihren Anteil.
4. Grundsteuer (Emlak Vergisi)
Die Grundsteuer in der Türkei wird jährlich gezahlt. Die Höhe der Grundsteuer variiert je nach Standort und Art der Immobilie. So beträgt der Steuersatz für Wohnimmobilien in Ballungsräumen 0,2 % und in Nicht-Ballungsräumen 0,1 %. Der Steuersatz für Gewerbeimmobilien in Ballungsräumen beträgt 0,4 % und in Nicht-Ballungsräumen 0,2 %.
5. DAB ( Devisenkaufbeleg)
Beim Kauf von Fremdwährung über eine Bank zum Zweck eines Immobilienerwerbs wird eine Devisentransaktionssteuer (kambiyo vergisi) in Höhe von 0,2 % (0,002 bzw. ‰2) auf den Transaktionsbetrag erhoben. Banken können zudem eine Devisentransaktionsgebühr in Höhe von etwa 0,5 % bis 1 % erheben, je nach Bank und Transaktion.
6. Immobilien- und Erdbebenversicherung
Eine Naturkatastrophenversicherung, bekannt als DASK, ist für alle Immobilien obligatorisch. Die DASK (Doğal Afet Sigorta Kurumu), die Erdbebenversicherung in der Türkei, deckt die Risiken ab, die nach einem Erdbeben auftreten können, wie Feuer, Explosion, Erosion usw. Im Jahr 2026 kostet sie in der Regel zwischen 885 und 2.000 TRY; die Höhe kann sich jedoch je nach den Merkmalen der Immobilie ändern.
Sie können zudem eine Hausratversicherung abschließen, um sich vor unerwünschten Ereignissen wie Diebstahl zu schützen. Die Kosten für die Hausratversicherung variieren je nach Versicherungsumfang und den Merkmalen der Immobilie.
7. Anschlüsse: Strom und Wasser
Nach der Eigentumsübernahme müssen Sie Strom- und Wasseranschlüsse beantragen; die Kosten variieren je nachdem, ob es sich um einen Neuanschluss oder eine Umschreibung handelt. Bei Erstanschlüssen liegen die durchschnittlichen Kosten bei etwa 3.500 TRY für Strom und 3.377 TRY für Wasser. Die Wassergebühren für Ausländer in der Kategorie „vorübergehende Unterkunft“ können zwischen 13.000 und 15.000 TRY liegen. Bei der Umschreibung eines bestehenden Anschlusses fallen geringere Kosten an, die im Durchschnitt bei 2.000 TRY für Strom und 590 TRY für Wasser liegen. Außerdem ist eine zusätzliche DASK-Zahlung erforderlich, falls die DASK abgelaufen ist.
8. Telefon und Internet
Sie können Telefon- und Internetanschlüsse beantragen, sobald Sie eine Aufenthaltsgenehmigung besitzen. Sie können den Anbieter wählen, der Ihren Bedürfnissen am besten entspricht. Der Einstiegspreis für den Internetanschluss beträgt jedoch 850 TRY monatlich. Die Einrichtungsgebühren variieren je nach Anbieter.
9. Instandhaltungsgebühr (Aidat auf Türkisch)
In Wohnanlagen wird eine monatliche Instandhaltungsgebühr gezahlt. Diese dient der Instandhaltung gemeinschaftlich genutzter Bereiche wie Schwimmbäder, Gärten, Sicherheitsdienst, Stromversorgung im Treppenhaus usw.
Was ist „Aidat“ in der Türkei?
„Aidat“ ist die monatliche Instandhaltungsgebühr, die in der Türkei an die Hausverwaltung einer Wohnanlage gezahlt wird und gemeinsame Dienstleistungen wie Sicherheitsdienst, Reinigung und Schwimmbadpflege abdeckt. Die Höhe hängt von der Anlage und ihren Einrichtungen ab; prüfen Sie daher vor dem Kauf die aktuelle Aidat-Höhe einer Immobilie. Eine ausführliche Anleitung finden Sie unter Aidat und Immobilieninstandhaltung in der Türkei.
10. Anwaltskosten
Wir empfehlen Ihnen, mit einem Anwalt zusammenzuarbeiten, der Ihre Muttersprache spricht, damit der Prozess reibungslos ablaufen kann. Als TEKCE-Kunde müssen Sie keinen Anwalt beauftragen. Unsere Anwälte begleiten jeden Schritt des Prozesses und halten Sie auf dem Laufenden.
Wenn Sie sich entscheiden, einen Anwalt zu beauftragen, hängt das Anwaltshonorar von der Art des Vorgangs ab, z. B. Antrag auf Staatsbürgerschaft, Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung, Eigentumsübertragung usw.
Ausführliche Informationen zu Grundsteuern, Steuerpflichten und damit verbundenen Kosten finden Sie in unserem Leitfaden zum türkischen Steuersystem.
Kosten für Immobilien in der Türkei auf einen Blick
Kosten | Wann Sie die Gebühr entrichten | Satz oder Betrag |
Bewertungsgutachten für Einbürgerungsanträge | Nur beim Kauf zum Erwerb der türkischen Staatsbürgerschaft. Seit dem Rundschreiben des Grundbuchamtes vom Dezember 2024 ist bei einem gewöhnlichen Kauf durch einen ausländischen Käufer kein Gutachten erforderlich; für den Erwerb der Staatsbürgerschaft wird die Investitionssumme durch ein spezielles Dokument des Grundbuchamtes bestätigt | 26.000 bis 137.733 TRY für Wohnimmobilien bis zu 1.000 m² |
Grunderwerbsteuer | Bei der Eigentumsübertragung, beim Grundbuchamt | Gesetzlich sind 2 % vom Käufer und 2 % vom Verkäufer auf den angegebenen Preis zu entrichten. Nach örtlichem Brauch übernimmt der Käufer häufig beide Anteile |
Maklerprovision | Beim Verkauf | 3 bis 6 % zzgl. MwSt., verhandelbar. Käufer und Verkäufer zahlen getrennt |
Grundsteuer (emlak vergisi) | Jährlich, nachdem Sie Eigentümer der Immobilie geworden sind | Wohnimmobilien: 0,2 % in Ballungsräumen, 0,1 % sonst. Gewerbeimmobilien: 0,4 % und 0,2 % |
DAB (Devisenkaufbescheinigung) | Beim Verkauf | Devisensteuer: 0,2 % + Bankgebühren: 0,5 %–1 % |
Erdbebenversicherung (DASK) | Obligatorisch, vor der Anmeldung der Versorgungsanschlüsse | 885 bis 5.000 TRY im Jahr 2026, je nach Immobilie |
Strom und Wasseranschluss | Bei Eigentumsübertragung | Etwa 3.500 TRY für Strom und 3.377 TRY für Wasser bei einem Erstanschluss; eine Umschreibung kostet weniger. Die Wassergebühren für Ausländer in der Kategorie „vorübergehende Unterkunft“ können zwischen 13.000 und 15.000 TRY liegen |
Telefon und Internet | Nach Erhalt Ihrer Aufenthaltsgenehmigung | Internet ab 850 TRY pro Monat; Einrichtungsgebühren variieren je nach Anbieter |
Wartungsgebühr (aidat) | Monatlich, in einer Wohnanlage | Hängt von der Wohnanlage und deren Gemeinschaftseinrichtungen ab |
Anwaltshonorar | Nur, wenn Sie einen eigenen Anwalt beauftragen. | Variiert. TEKCE-Kunden müssen sich um nichts kümmern: Unsere Anwälte begleiten jeden Schritt |
Die Zahlen entsprechen dem Stand von August 2026. Da sich Steuern und Gebühren in der Türkei von Jahr zu Jahr ändern, sollten Sie die aktuellen Zahlen vor der Budgetplanung mit Ihrem Berater abklären. Wenn Sie den Kauf einer Immobilie in der Türkei in Erwägung ziehen, kann Ihnen das Verständnis des türkischen Steuersystems dabei helfen, Ihren Kauf und die laufenden Immobilienkosten effektiver zu planen.
Kosten für den Kauf einer Immobilie im Wert von 10.000.000 TRY – Beispielrechnung
| Kostenposten | Satz / Festbetrag | Berechnung auf der Grundlage von 10.000.000 TRY |
| 1. Grunderwerbsteuer (4 %) | 4 % (jeweils 2 % von jeder Partei; in diesem Beispiel übernimmt der Käufer den gesamten Betrag) | TRY 400,000 |
| 2. Maklergebühr | 2 % + 20 % MwSt. | TRY 240,000 |
| 3. Gebühr für den Grundbuch-Umlauffonds (ausländische | Variiert je nach Transaktion und regionalem Koeffizienten | TRY 27,549 |
| 4. Immobiliengutachten | Variiert je nach Transaktion | TRY 59,400 |
| 5. Bank- und Versicherungstransaktionssteuer (BSMV / 0,2 %) | 0.2% (0.002) | TRY 20,000 |
| 6. Wechselkurs-/Währungsumrechnungskosten bei der DAB | 0,5–1 % (durchschnittlich 0,75 %) | 75.000 TRY (ca. 50.000–100.000 TRY) |
| 7. Vollmacht (Notar) | Variiert je nach Umfang | TRY 5,000–25,000 |
| 8. Gebühr für einen vereidigten Übersetzer | €150 (€1 = 56.23 TL) | TRY 8,434.50 |
| 9. Obligatorische Erdbebenversicherung (DASK) | Variiert je nach Immobilie | TRY 885–5,000 |
| 10. Wasseranschluss | Variiert je nach Kaution und Abschlussgebühren | TRY 13,000–15,000 |
| 11. Erdgasanschluss | Einschließlich Anschluss- und Kaution | TRY 7,000–10,000 |
| 12. Stromanschluss | Kaution und Überweisungsgebühren | TRY 3,500 |
| 13. Internetanschluss | Anfängliches monatliches Paket | TRY 850 |
| GESCHÄTZTE GESAMTKOSTEN FÜR DEN KAUF | Abhängig von den variablen Kosten | 835.618,50–914.733,50 TRY |
* Die Gebühren für den revolvierenden Fonds und die Wertermittlung können je nach Transaktion, Standort, regionalem Koeffizienten und Dienstleister variieren.
Beispielergebnis: Basierend auf den oben genannten Annahmen liegen die geschätzten zusätzlichen Kaufnebenkosten für eine Immobilie im Wert von 10.000.000 TRY zwischen 835.618,50 TRY und 914.733,50 TRY, was etwa 8,36 % bis 9,15 % des Immobilienwerts entspricht.
Häufig gestellte Fragen zu den Kosten beim Immobilienkauf in der Türkei
Wie hoch ist die Gebühr für die Eigentumsurkunde in der Türkei?
In der Türkei beträgt die Grunderwerbsteuer bei Immobilienverkäufen 4 % des angegebenen Verkaufspreises. Dieser Betrag wird in der Regel zu gleichen Teilen zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt, d. h. jeweils 2 %. In letzter Zeit werden jedoch häufig die vollen 4 % vom Käufer getragen. Die Zahlungsmodalitäten sollten im Kaufvertrag klar vereinbart werden.
Wie hoch ist die Maklergebühr (Provision) beim Kauf einer Immobilie in der Türkei?
Beim Kauf einer Immobilie in der Türkei zahlen Käufer in der Regel eine Provision von 2 % zzgl. MwSt. Diese Praxis ist landesweit üblich. Bei einigen Projekten übernimmt der Bauträger möglicherweise den Anteil des Käufers und zahlt die Dienstleistungsgebühr des Immobilienunternehmens selbst. Auf tekce.com wird der Provisionssatz auf jeder Angebotsseite deutlich angegeben.
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