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Kaufkosten

Kosten beim Immobilienkauf in der Türkiye

Beim Kauf einer Immobilie in der Türkei können zusätzliche Kosten anfallen. Unsere Experten werden Sie während des gesamten Kaufprozesses über diese Kosten informieren. So können Sie Ihre Budgetanpassung bequemer gestalten und unnötige Ausgaben vermeiden. Beim Kauf einer Immobilie in der Türkei sollten Sie zusätzlich 4 bis 5 % des Kaufpreises einplanen, um zusätzliche Kosten zu decken.

Der Kauf einer Immobilie in der Türkei ist mit verschiedenen Kosten verbunden.Hier ist eine Liste der wichtigsten, damit Sie wissen, was auf Sie zukommt:

Detaillierte Erläuterung der Kosten & Gebühren

1. Gebühr für das Sachverständigengutachten

Das Schätzungsgutachten bestimmt den durchschnittlichen Marktwert der Immobilie. Dieses Dokument ist auch für die Übertragung der Eigentumsurkunde erforderlich. Die Kosten für das Gutachten beginnen bei 5.500 TL und können je nach den Merkmalen der Immobilie variieren.

Die Gebühr für das Gutachten wird vom Käufer an einen von der SPK (Sermaye Piyasası Kurulu - Kapitalmarktaufsichtsbehörde) zugelassenen Gutachter gezahlt. Der Bewertungsbericht wird in der Regel innerhalb von 2-3 Tagen zugestellt.

2. Gebühren für die Übertragung der Eigentumsurkunde (Tapu)

title deed on table with vase next to it

Bei der Übertragung von Eigentumsurkunden können verschiedene Kosten anfallen. Die erste und wichtigste Gebühr ist die Title Deed Transfer Tax. Nach dem Gesetz zahlt der Käufer 2 % und der Verkäufer 2 % des angegebenen Preises. Die Tatsache des angegebenen Preises wird in den Tipps zum Rechtsverfahren erläutert. Nach den türkischen Zollbestimmungen zahlt der Käufer alle Steuern.

Die anderen Kosten, die bei der Übertragung der Eigentumsurkunde anfallen können, sind wie folgt;

Zuletzt aktualisiert am [Datum einfügen].

3. Gebühr für Immobilienmakler

Die Maklergebühr in der Türkei kann je nach Verhandlung zwischen 3% und 6% + MwSt. des Verkaufspreises liegen. Der Käufer und der Verkäufer zahlen getrennt.

4. Grundsteuer (Emlak Vergisi)

Die Grundsteuer in der Türkei wird jährlich gezahlt. Die Grundsteuer variiert je nach Lage und Art der Immobilie. So beträgt der Steuersatz für Wohnhäuser in Ballungsgebieten 0,2 % und in Nicht-Ballungsgebieten 0,1 %. Der Steuersatz für Gewerbeimmobilien in Ballungsräumen beträgt 0,4 % und 0,2 % in Nicht-Ballungsräumen.

5. Sach- und Erdbebenversicherung

Businessman covering miniature house with DASK logo

Eine Versicherung gegen Naturkatastrophen, die DASK, ist für alle Immobilien obligatorisch. DASK (DoğalAfetSigortaKurumu), die Erdbebenversicherung in der Türkei, deckt die Risiken ab, die nach einem Erdbeben auftreten können, wie Feuer, Explosion, Erosion usw. Der Beitrag liegt in der Regel zwischen 295 und 1.145 TL, kann sich jedoch je nach Beschaffenheit der Immobilie ändern.

Sie können auch eine Hausratversicherung abschließen, um sich vor unerwünschten Ereignissen wie Diebstahl zu schützen. Die Kosten für eine Hausratversicherung variieren je nach den abgedeckten Bereichen und den Merkmalen der Immobilie.

6. Anschluss: Elektrizität und Wasser

Wenn Sie die Immobilie in Besitz nehmen, benötigen Sie Strom- und Wasseranschlüsse. Die Gesamtkosten für Strom und Wasser liegen zwischen 6.000 und 7.000 TL einschließlich Kaution und Zähler für den Erstanschluss. Wenn es sich nicht um einen Erstanschluss handelt, beträgt die Überweisungsgebühr etwa 3.000-4.000 TL und ein zusätzlicher DASK-Betrag, wenn der DASK abgelaufen ist.

7. Telefon und Internet

Sie können Telefon- und Internetanschlüsse beantragen, wenn Sie eine Aufenthaltsgenehmigung haben. Sie können das für Ihre Bedürfnisse am besten geeignete Unternehmen wählen. Der durchschnittliche Preis für ein Internetabonnement liegt jedoch bei 250-550 TL monatlich. Alle Unternehmen erheben Einrichtungsgebühren.

8. Wartungsgebühr (Aidat auf Türkisch)

worker working on some electrical parts

In Wohnkomplexen wird eine monatliche Wartungsgebühr erhoben. Sie wird für die Instandhaltung von Gemeinschaftsbereichen wie Pools, Gärten, Sicherheit, Strom im Treppenhaus usw. gezahlt.

9. Kosten für den Anwalt

Wir empfehlen Ihnen, mit einem Anwalt zusammenzuarbeiten, der Ihre Muttersprache spricht, damit das Verfahren reibungslos abläuft. Wenn Sie Kunde von TEKCE sind, brauchen Sie keinen Anwalt zu beauftragen. Unsere Anwälte werden jeden Schritt des Verfahrens verfolgen und Sie informieren.

Wenn Sie sich dafür entscheiden, einen Anwalt zu beauftragen, richtet sich die Gebühr nach der Art des Verfahrens, wie z. B. Antrag auf Staatsbürgerschaft, Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung, Übertragung der Eigentumsurkunde usw.

Treffen Sie unsere lokalen Agenten. Holen Sie sich spezialisierte Ratschläge von örtlichen Experten.

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