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Kaufkosten

Kosten des Immobilienkaufs in Montenegro

Wenn Sie als Ausländer planen, eine Immobilie in Montenegro zu kaufen, sollten Sie wissen, dass zusätzliche Kosten anfallen können. Es ist immer am besten, alle Kosten im Voraus zu kennen. Wir haben eine Liste der Kaufkosten erstellt.

Im Allgemeinen trägt der Käufer die Kosten für den Kauf einer Immobilie. Das liegt vor allem daran, dass diese Kosten meist für die Übertragung der Eigentumsurkunde vom Verkäufer auf den Käufer erforderlich sind.

Je nachdem, welche Art von Immobilie Sie kaufen, kann es Unterschiede bei den Kaufkosten geben. Zum Beispiel gibt es bestimmte Steuern, die nur für neu gebaute Immobilien zu zahlen sind. Oder einige Gebühren müssen nur gezahlt werden, wenn eine Immobilie weiterverkauft und von einem anderen Verkäufer gekauft wird.

Die offizielle Währung in Montenegro ist der Euro. Wenn Sie sich also fragen: "Kann ich meine Immobilienkaufkosten mit einem US-Dollar bezahlen?", lautet die Antwort "Nein". Die Kosten für den Kauf einer Immobilie in Montenegro können nur mit Euro bezahlt werden.

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Der Kauf einer Immobilie in Montenegro ist mit verschiedenen Kosten verbunden. Hier ist eine Liste der wichtigsten, damit Sie wissen, was auf Sie zukommt:

Detaillierte Erläuterung der Kosten und Gebühren

Die wichtigsten Kaufkosten in Montenegro sind;

1. VAT (Mehrwertsteuer)

Die Mehrwertsteuer ist eine einmalige Zahlung für den erstmaligen Kauf einer Immobilie von der Baufirma. Sie ist nur für neu gebaute Immobilien erforderlich und muss nur einmal gezahlt werden. Der derzeitige Mehrwertsteuersatz in Montenegro ist auf 21% festgelegt.

2. Grunderwerbssteuer

Diese Steuer wird bei der Übertragung der Eigentumsurkunde und bei jedem Übertragungsvorgang fällig. Sie wird nur für den Wiederverkauf von Immobilien erhoben, die zuvor einer anderen Person gehörten. Käufer, die eine brandneue Immobilie von einer Baufirma kaufen, sind von dieser Steuer befreit.

Die Grunderwerbssteuer beträgt jetzt 3 % und muss innerhalb von 15 Tagen nach Unterzeichnung des Kaufvertrags entrichtet werden. Nach Ablauf der 15-Tage-Frist werden 0,03 % Zinsen für jeden weiteren Tag berechnet.

3. Einkommensteuer

Die Einkommenssteuer ist eine Verpflichtung für den Verkäufer, da er einen bestimmten Gewinn aus dem Verkauf der Immobilie erzielt. Die Einkommenssteuersätze in Montenegro variieren zwischen 9 % und 15 %, je nach Höhe des zu versteuernden Betrags.

Wenn die Eigentumsübertragung zwischen dem Verkäufer und seinem Ehepartner, seinen Eltern oder Kindern erfolgt, ist der Verkäufer von der Zahlung der Einkommenssteuer befreit.

4. Jährliche Grundsteuer

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Die jährliche Grundsteuer wird in Montenegro von den Grundstückseigentümern erhoben. Wie der Name schon sagt, handelt es sich um eine Jahressteuer, die einmal im Jahr gezahlt wird. Die Zahlung erfolgt in zwei verschiedenen Raten, eine im Juni und die andere im Oktober.

Der jährliche Grundsteuersatz schwankt zwischen 0,1 % und 1,0 % des Immobilienwerts im Allgemeinen. Er hängt von den Faktoren ab, die den Wert des Grundstücks bestimmen, wie z. B. Lage oder Anbaufläche. Der Höchststeuersatz liegt bei 5,5 %.

5. Notar- und Übersetzungsgebühren

In Montenegro führt der Notar die Transaktionen der Eigentumsurkunde durch, und das Katasteramt stellt die Eigentumsurkunde aus. Die Notargebühr richtet sich nach dem Wert der Immobilie. Beträgt der Kaufpreis 100.000 €, so beträgt die Notargebühr 350 € + MwSt. (21 %).

Liegt der Wert der Immobilie über 120.000 €, so wird für jede Erhöhung des Wertes um 15.000 € ein Betrag von 10 € auf die Notargebühr aufgeschlagen. Die Notargebühr kann sich jedoch je nach den auszuführenden Arbeiten oder zusätzlichen Dienstleistungen wie der notariellen Hinterlegung ändern. Insgesamt belaufen sich die Notargebühren auf bis zu 0,01 % des Immobilienwerts.

Für die Abwicklung des Kaufvertrags beim Notar ist ein vereidigter Übersetzer obligatorisch. Der vereidigte Übersetzer ist für die Übersetzung der Gespräche und des Kaufvertrags sowie aller Unterlagen verantwortlich. Die Kosten für den vereidigten Übersetzer werden vom Käufer getragen. Je nach Arbeitsaufwand belaufen sich die Kosten für einen vereidigten Übersetzer auf insgesamt etwa 200 bis 300 €.

6. Honorare für Rechtsberatung und Immobilienmakler

Beim Kauf von Immobilien im Ausland ist es sehr empfehlenswert, mit professionellen Beratern zusammenzuarbeiten. Es wäre von Vorteil, einen erfahrenen Berater zu wählen, der sich mit dem Verkauf von Immobilien auskennt. Auf diese Weise lassen Sie keinen Spielraum für Fehler, die Sie in Zukunft noch mehr kosten könnten.

In der Regel betragen die Gebühren für Immobilien- und Rechtsberatung in Montenegro 3 % des Verkaufspreises.

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